AGB´s
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma A2/B25 Services UG (haftungsbeschränkt)
Regeln für Mieter
Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss eines Vertrages, zwischen dem Mieter und der Vermietung der mobilen Fasssauna, vertreten durch Jana Däubler, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffene Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
1.3 Die mobile Fass Sauna wird tageweise vermietet. Hierbei ist die reguläre Mietdauer von 12:00-10:00 Uhr des nächsten Tages.
1.4 Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise gemäß gültiger Preisliste.
Abschluss des Vertrages
2.1 Die Reservierung der mobilen Fasssauna, welches der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des §145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail oder telefonisch durch den Vermieter zustande
Reservierung, Änderung und Rücktritt
3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären, die Verlängerung ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit der mobilen Fasssauna.
3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Fasssauna aus Gründen die der Mieter zu verantworten hat, bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.3 Eine Stornierung des Vertrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mieter folgende Preise berechnet:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes
6 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
2 bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.
Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten, extra angeschafftes Material etc.) vor.
In Ausnahmefällen können Termine bei Verhinderung des Mieters nachgeholt werden, wenn sich der Vermieter hiermit einverstanden erklärt.
3.5 Bei Buchung der mobilen Fasssauna wird die Zahlung fällig, die per Banküberweisungen oder mit EC-Lastschrift vor Ort bezahlt werden kann.
4.Übergabe der gemieteten Fasssauna/Ausführung/Gewährleistung
4.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass, Name, Adresse usw...) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
4.1.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
4.2 Die Übergabe der mobile Fasssauna erfolgt in einem sauberen (desinfizierten) und funktionstüchtigen Zustand (für max. 8 Personen) mit folgendem Equipment: Holzofen Aufgusseimer, Kelle, Aufgusskonzentrat, Schlüssel für Türschloss, Treppe, Anhängerschloss, Kehrwisch mit Besen, Kurbel für Stützen. Auf Anfrage erhalten Sie gegen Aufpreis weitere Aufgussmittel, Brennholz.
4.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Vollständigkeit des Equipments, Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment – z.B. Sauna Eimer) sowie der vollständigen und korrekten Eintragung in Bezug auf Mängel bzw. Beschädigungen an den gemieteten Objekten auf der Übergabe/Rückgabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna sowie die Vollständigkeit des Equipments.
4.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und der mobilen Sauna in Besitz zu nehmen.
4.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
4.6 Der Mieter hat die mobile Fasssauna und das gemietete Equipment sauber und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren. Der Boden ist zu kehren, notfalls feucht zu wischen oder zu saugen.
4.7 Für fehlendes oder beschädigtes Equipment hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 150,-€ in Bar beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe der Fasssauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.
4.8 Bei Anlieferung der mobilen Fasssauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.
4.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.
4.9.1 Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete mobile Fasssauna sowie das Equipment pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters. Es sei denn es besteht eine private Haftpflichtversicherung auf Seiten des Mieters! Eventuelle Wertminderung oder Mietausfälle sind vom Mieter zu zahlen.
4.9.2 Die Rückgabe der mobilen Fasssauna sowie des Equipments erfolgt entsprechend der Anmietung in funktionstüchtigem, ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (z.B. Getränkeflecke, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren…) wird der Mieter haftbar gemacht.
Zahlungsbedingungen
5.1 Der Vermieter verlangt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Kaution von EUR 150,- €. Diese Kaution wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna inkl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet. Vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Verunreinigungen, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Kaution verrechnet und die eventuell verbleibende über die Kaution hinausgehende Schadensbeträge erstattet bzw. über die Kaution hinausgehende Schadensbeträge dem Mieter in Rechnung gestellt.
5.2 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.
Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
6.1 Bei schwerem Unfall, Diebstahl, Brand und Beschädigungen durch dritte (Vandalismus) hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter schriftlich nachzuweisen.
6.2 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt auch die Aufsicht über alle Mitbenutzer.
6.3 Folgende Saunaregeln sind zu befolgen:
6.3.1 Während des Betriebs darf der Saunaofen nicht wegen der Verbrennungsgefahr nicht geöffnet werden. Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür zum Befeuern/Nachheizen.
6.3.2 Die Sauna ist für bis zu 8 Personen geeignet. Die Sauna Tür muss jederzeit, komplett geöffnet werden können.
6.3.3 Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: mitgeliefertes Holz in den Saunaofen).
6.3.4 Kinder, bis einschließlich 18 Jahren, dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Fasssauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.
6.3.5 Empfehlung: aus Sicherheitsgründen sollte die Fasssauna mindestens zu zweit benutzt werden.
6.3.6 Die Fasssauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden.
6.3.7 Die Fasssauna darf nicht unter z.B. Bäume, Dächer, Carports, nähe Gastankanlagen oder in brandgefährdete Gebiete gestellt werden.
6.3.8 Die Fasssauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden, ggf. ist eine Einholung einer Genehmigung erforderlich.
Die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Ein Umstellen der mobilen Fasssauna nach der Anlieferung ist nur auf einem mit dem Vermieter vereinbarten Platz erlaubt.
6.3.9 Kein Schweiß, Körperflüssigkeiten, Aufguss-Konzentrat oder Öl etc. darf aufs Holz, oder auf den Boden der mobilen Fasssauna gelangen. Es sind ausreichend große Saunatücher zu benutzen, auch auf dem Boden.
6.3.10 Es dürfen keine Tiere in die Fasssauna mitgenommen werden.
6.3.11 Nur vom Vermieter mitgelieferte Saunaaufgüsse dürfen verwendet werden. Ausnahmen hiervon erfolgen nur nach Rücksprache mit und schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter.
Das Aufgusswasser ist ausschließlich auf die heißen Steine zu gießen. Pro Aufguss max. 2-3 Kellen des Aufgusses über die heißen Steine gießen. Achtung Explosionsgefahr bei Zugabe von Alkohol!
6.3.12 Speisen und Getränke sind in der Fasssauna zu keinem Zeitpunkt erlaubt
6.3.13 Gesundheitliche Eignung. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt gefragt werden. Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Fasssauna aufhalten.
6.3.14 Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet.
6.3.15 Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden.
6.3.16 In der Fasssauna darf außer im Ofen kein Feuer gemacht werden.
6.3.17 In der Fasssauna darf nicht geraucht werden.
6.3.18 Ständige Beaufsichtigung: Die Fasssauna muss während des gesamten Betriebes beaufsichtigt werden.
6.3.19 Schuhe jeglicher Art müssen vor Betreten der Fasssauna ausgezogen werden.
6.3.20 Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Fasssauna genommen werden.
6.3.21 Es darf nur mitgeliefertes Holz verwendet werden! Versottungsgefahr (Lebensgefahr)!
6.3.22 Die Sauna darf nur bis zu einer Höchsttemperatur bis 100 Grad Celsius betrieben werden, bei höheren Temperaturen müssen sofort Tür und Fenster geöffnet werden bis die Temperatur unter 100 Grad Celsius abgekühlt ist. Es besteht sonst die Gefahr einer Beschädigung der Sauna.
6.3.23 Die Fasssauna muss immer vor Betrieb gesichert werden:
Stützen vorne und hinten, Handbremse, Unterlegkeile, sowie gegen Diebstahl: Kupplungsschloss angebracht.
6.3.24 Die Saunasteine dürfen nicht zum Grillen benutzt werden.
6.3.25 Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
6.3.26 Der Ofen/ Die Fasssauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln sowie die Desinfektion! Falls notwendig, nur mit einem leicht feuchten Tuch.
6.3.27 Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Spraydosen mit in die Fasssauna genommen werden.
6.3.28 Es darf kein Alkohol in der Fasssauna als Aufguss verwendet werden.
6.3.29 Es darf sich kein Alkohol in der Fasssauna befinden, Explosionsgefahr.
6.3.30 Es darf kein Feuerwerk mit in die Fasssauna genommen werden.
6.3.31 Es dürfen keine Sauna Quasten/Wenik in der Fasssauna verwendet werden.
6.3.32 Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, darf nicht in die Fasssauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze/Wasser beschädigt werden könnten.
6.3.33 Seide und Polyester sowie alle anderen leicht brennbaren Stoffe sind nicht geeignet für die Benutzung in der Fasssauna wegen der großen Brandgefahr.
Sollten die vorstehenden Saunaregeln missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
Haftung
7.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht worden.
7.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
7.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden oder Diebstahl an den gemieteten Gegenständen während der gesamten Mietdauer.
Eine Private Haftpflichtversicherung des Mieters ist zu empfehlen.
7.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Fasssauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
7.5 Für Eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Fasssauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (rechtliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
7.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender . . .
...Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
...vom Anhänger fällt.
...sich an der Tür schneidet.
...Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind.
...Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
...beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
...beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt.
...bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt.
...den Kopf an der Eingangstür und/oder im Innenraum der Sauna stößt.
...bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Fasssauna verletzt.
8. Datenschutzklausel
8.1 Soweit der Vermieter für die vertragliche Beziehung mit seinem Mietern personenbezogene Daten erheben muss, speichert er diese in maschinenlesbarer Form, nur insoweit und so lange dies für die Bearbeitung, Änderung und Durchführung des Vertrags notwendig und nach dem Gesetz zulässig ist. Eine weitere – über den Vertragszweck hinausgehende – Nutzung, Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
8.2 Der Mieter stimmt der Speicherung mit Auftragserteilung zu.
8.3 Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlung sind wir berechtigt die personenbezogenen Daten weiterzugeben.
8.4 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform
9. Benutzungsregeln
9.1 Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor ein Arzt befragt werden.
9.2 Während der Nutzung gelten für den Mieter und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln.